Definition eines Kredits in Schweizer Franken
Ein Hypothekenkredit in Schweizer Franken–CHF (sog. „Frankenkredit”) stellt eine Kreditverpflichtung dar, die meistens durch eine natürliche Person (sog. „Franken-Kreditnehmer“) für einen längeren Zeitraum verbunden mit einem Wechselkursrisiko im Hinblick auf seine Indexierung bzw. Denominierung im Verhältnis zu Fremdwährung (hier insbesondere zu CHF) eingegangen sein wird. Die aufgrund eines solchen Kredits erlangten Mittel waren insbesondere für den Erwerb von Wohnungen oder für den Erwerb von Liegenschaften im Rahmen der geführten wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet. Ein Frankenkredit wird in polnischer Währung ausgezahlt und zurückgezahlt. Die Bank berechnet die Rückzahlungsrate nach dem durch die Bank festgesetzten Wechselkurs, der von dem Wechselkurs der Polnischen Nationalbank abweichen kann. In vielen Verträgen wurde die Art und Weise der Bestimmung des Wechselkurses nicht vereinbart, was in den letzten Jahren den Grund dafür war, dass die Franken-Kreditnehmer massiv die Gerichte angerufen haben, um die Rechtswidrigkeit solcher Wechselkursklausel feststellen zu lassen.[1] Es gibt zwei Arten der Schweizer- Kredite:
- Ein in CHF Währung denominierter Kredit – dieser Kredit lautet auf CHF Währung und wird in polnischer Währung (PLN) nach dem Vertrag ausgezahlt. Die Bank berechnet den Kreditbetrag nach dem Ankaufskurs in dem Zeitpunkt der Kreditinanspruchnahme [2]. Der Zeitplan der Kreditrückzahlung ist in CHF Währung bestimmt und der Kreditnehmer zahlt den Kredit in CHF oder PLN nach dem durch die Bank festgesetzten Verkaufskurs zurück. Der in PLN zurückgezahlte Betrag wird niedriger sein, wenn von dem Tag der Antragstellung bis zum Tag der Kreditaktivierung der CHF–Kurs steigt. Es kann auch eine umgekehrte Situation eintreten, die für den Kreditnehmer günstiger sein wird. [3]
- Ein in CHF indexierter Kredit – der im Vertrag bestimmte Betrag ist in PLN ausgedrückt. Der Kreditbetrag wird in PLN ausgekehrt und der Zeitplan ist dann in CHF–Währung festgelegt. Hier erfolgt die Rückzahlung des Kredits in PLN nach dem laufenden Wechselkurs oder in CHF. Sowohl in dem denominierten als auch in dem indexierten Kredit wird das Schuldensaldo in CHF-Währung ermittelt. Ferner kommt es zu einem Währungsfluss nur dann, wenn sich der Kreditnehmer entschließt, den Kredit in CHF zurückzuzahlen
Ein anders Darlehensinstrument ist der Fremdwährungskredit, der in dem Vertrag und in dem Zeitplan in der gleichen Währung bestimmt wird, in der auch seine Rückzahlung erfolgt. [4] Die Unterschiede zwischen den einzelnen Krediten wurden in der nachstehenden Tabelle präsentiert. [5]
Tabelle 1: Arten der Frankenkredite und anderer Kredite nebst der Art und Weise ihrer Bedienung
Quelle NIK
Zbowiązanie wyrażone w umowie w: bedeutet „Die in dem Vertrag ausgedrückte Verpflichtung“
Wypłata w: bedeutet: „Auszahlung in:“
Harmonogram spłaty kredytu wyrażony w: bedeutet „Der Zeitplan der Rückzahlung des Kredits in:
Spłata bedeutet „Die Rückzahlung“
Indeksowany (Kredyt) bedeutet „Indexierter Kredit“
Denominiowany (Kredyt) bedeutet „Denominierter Kredit“
Walutowy (Kredyt) bedeutet „Fremdwährungskredit“
Złotowy (Kredyt) bedeutet „Kredit in PLN- Währung“
Przeliczany po kursie kupna przez bank bedeutet „Umgerechnet nach dem Ankaufskurs der Bank”
Przeliczany po kursie sprzedaży przez bank bedeutet „Umgerechnet nach dem Verkaufskurs der Bank”
Der Überblick über die Geschichte der Frankenkredite in Polen
Die Frankenkredite wurden von vielen Personen insbesondere in den Jahren 2006 – 2008 aufgenommen. Die ersten Kredite dieser Art sind im Jahre 1996 erschienen. Die eigentliche Geschichte der Frankenkredite in Polen beginnt allerdings 2004. Dies hing mit einem niedrigen CHF-Wechselkurs zusammen, der zu dieser Zeit bei ca. 3 PLN lag, was die Frankenkredite billiger als Hypothekenkredite machte. Für die Banken war dies eine gute Gelegenheit, um einen beträchtlichen Gewinn zu erzielen. Wie die Angaben der Polnischen Finanzaufsichtskommission („KNF“) zeigen, wurden die Fremdwährungskredite zum Gesamtbetrag in Höhe von ca. 6.1 Milliarden PLN im Jahre 2004 gewährt. Es soll auch hervorgehoben werden, dass Polen in dieser Zeit der EU beigetreten war und die ausländischen Investoren haben begonnen, in Polen zunehmend zu investieren.
Frankenkredit und die erste S–Empfehlung der Finanzaufsichtskommission
Die S–Empfehlung ist 2006 in Kraft getreten. In dieser Zeit erhöhte sich das Volumen der Frankenkredite und 2008 lag der Gesamtwert bereits bei 56 Milliarden PLN (fast 10 mal höher als in 2004), wenn der CHF-Wechselkurs ca. 2 PLN betrug. Im Zusammenhang mit der S- Empfehlung waren die Banken verpflichtet, dem Kreditnehmer eine Simulation der Kreditrückzahlungsraten zu präsentieren in der Annahme, dass der Kurs von PLN zu Fremdwährung um 20% schwächer sein wird und dass der Zinssatz um 4 Prozentpunkte steigt [6]. Ferner mussten die Banken das Kreditangebot in PLN- Währung unterbereiten. Wenn der Kreditnehmer sich für einen anderen Kredit entschieden hat, musste er schriftlich erklären, dass er eine Wahl des Kreditangebots in Fremdwährung oder in indexierter Währung zur PLN getroffen hat und sich des damit verbundenen Risikos bewusst ist. Schließlich musste der Kreditnehmer eine Erklärung abgeben, wonach er über die Tragung des Zinssatzrisikos durch die Bank belehrt wurde. Die Bedingung der S–Empfehlung war die Bestimmung eines maximalen LTV Anzeigers [7] unter Berücksichtigung von Währungsschwankungen. [8]
Trotz der Einführung der ersten S-Empfehlung (die das Tempo der Vergabe von Frankenkrediten verlangsamte) verzeichnete das Jahr 2008 den Höhepunkt ihrer Popularität. Die wichtigsten Faktoren dafür waren:niedriger CHF-Wechselkurs
- niedrige Verzinsung von Krediten in CHF als auch in PLN
- erleichterter Zugang zu solchen Krediten
- erhöhte Nachfrage nach Wohnungserwerb in dieser Zeit
- Erhöhung der Konkurrenz zwischen den Banken
- gute wirtschaftliche Konjunktur
- unzureichende Kenntnisse der wirtschaftlichen Situation bei Kreditnehmern
- Mangel bzw. Fehlen der entsprechenden gesetzlichen Regelungen [9]
Frankenkredit und die zweite S–Empfehlung der Finanzaufsichtskommission (2008 -2009)
Ende 2008 hat KNF die zweite S-Empfehlung verabschiedet, welche die gute Praktiken im Rahmen der Präsentation von durch Hypotheken besicherten Krediten zum Gegenstand hatte. Sie ist in April 2009 in Kraft getreten. Den Banken wurde die Pflicht auferlegt, die Kreditnehmer über das mit dem Währungsspread verbundene Risiko zu belehren. Ferner wurde die Möglichkeit der Rückzahlung eines Kredits in einer indexierten Währung, d.h. in CHF eingeführt. In diesem Fall brauchte der Kreditnehmer keine weiteren Kosten (darunter die Kosten des Nachtrages zum dem Kreditvertrag über die Währungsänderung) zu tragen und er konnte die Währung von einem beliebigen Rechtsträger erwerben.
Frankenkredit und die dritte S–Empfehlung der Finanzaufsichtskommission (2011)
Die dritten S-Empfehlung aus dem Jahr 2011 hat die S-Empfehlung von 2008 ersetzt. Sie beinhaltete zugleich das Erfordernis, wonach die maximale Höhe der im Zusammenhang mit der Bedienung eines Kredits anfallenden Ausgaben zu den durchschnittlichen Netto-Einkünften eines Kreditnehmers 42 % nicht überschreiten durfte. Seit diesem Zeitpunkt wurde die Kreditbonität für den maximalen Zeitraum von 25 Jahren berechnet. Wenn die Verpflichtung zur Rückzahlung eines Kredits für länger als 25 Jahre eingegangen wurde, wurde die in der S-Empfehlung angegebene maximale Höhe angenommen. Der Kreditgeber war auch verpflichtet, die Erreichung des Rentenalters durch den Kreditnehmer und die daraus resultierende mögliche Reduzierung von seinen Einkünften zu berücksichtigen.
Frankenkredit und die vierte S–Empfehlung der Finanzaufsichtskommission (2013)
Die vierte S-Empfehlung von 2013 hatte die Bestimmung eines maximalen Zeitraums für die Rückzahlung eines Kredits mit sich gebracht, der 25 Jahre betrug. Dieser Empfehlung zufolge wurde die Bonität für maximal 30 Jahre berechnet. Dies hatte zur Folge, dass viele Personen kaum Chancen hatten, einen Kredit zu bekommen. Es wurde auch der minimale Wert einer Selbstbeteiligung vorgesehen, der bei 20% in dem Zeitraum von 2014 bis 2017 liegen sollte. Die Banken mussten ferner die Änderung des Wechselkurses der CHF-Währung im Hinblick auf die getätigten Ausgaben zu den erzielten Einkünften sowie im Hinblick auf den LTV Anzeiger berücksichtigen . Es wurde ferner eine Bestimmung eingeführt, wonach die Banken verpflichtet waren, den Kredit in der Währung zu gewähren, in der der Kreditnehmer sein Gehalt erhält.
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[1] Es handelt sich hier um sog. verbotene Klausel im Sinne des Art. 3851 des polnischen Zivilgesetzbuches. Eine Klausel ist danach rechtswidrig, wenn sie die Rechte und Pflichten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer unter Verletzung von guten Sitten regelt oder die Interessen eines Verbrauchers in zunehmender Art und Weise beeinträchtigt.
Quelle: https://lexplay.pl/artykul/Prawo-Umow/Klauzule-abuzywne-pojecie-tresc-i-skutki-prawne.
[2] Der Ankaufskurs ist der Kurs, zu dem die Bank eine Fremdwährung gegen PLN umtauscht. Der Ankaufskurs ist immer niedriger als der Verkaufskurs einer Fremdwährung. Andernfalls würde die Bank die Verluste aufgrund des Umtausches erleiden.
[3] Im Falle von Fremdwährungskredite zahlen die Banken den Kreditbetrag nach dem Ankaufskurs und die Verschuldung des Kreditnehmers ist nach dem Verkaufskurs berechnet.
[4] Dieser Beitrag bezieht sich auf die Problematik der in CHF denominierten und indexierten Kredite , obwohl es auch Kredite in USD und EUR – Währung gab. Die letzteren waren jedoch vereinzelt und daher werden sie gemeinsam mit Frankenkrediten behandelt.
[5] https://enerad.pl/finanse/kredyt-hipoteczny/kredyt-we-frankach-szwajcarskich/
[6] S–Empfehlung hatten einen direkten Einfluss auf die Art und Weise der Ermittlung der Bonität bei in Fremdwährung eingegangenen Kreditverpflichtungen. Personen mit verhältnismäßig niedrigen Einkünften konnten solche Kredite nicht aufnehmen.
[7] Anzeiger: Loan to Value (LTV)
[8] Im Jahre 2007 ist die Zahl der in CHF gewährten Kredite um 38 760 gesunken und betrug 122 589. Die Erhöhung des Zinssatzes in Polen und in der Schweiz hatte auch zur Beschränkung von Frankenkrediten beigetragen. Vgl. https://enerad.pl/finanse/kredyt-hipoteczny/kredyt-we-frankach-szwajcarskich/
[9] Vgl. https://enerad.pl/finanse/kredyt-hipoteczny/kredyt-we-frankach-szwajcarskich/